Inhaltsverzeichnis
Viele Leute schließen eine Versicherung für Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld ab, um im Krankheitsfall optimal abgesichert sein. Aber wie sieht es eigentlich aus, wenn Sie zur Reha müssen? Zahlt dann die private Krankenversicherung für den Zeitraum das Krankentagegeld oder geht man während der Zeit leer aus? Dieser Bereich ist wirklich etwas schwierig gestaltet und gar nicht so einfach zu beantworten. Einige Anbieter zahlen die Leistungen auch während der Reha-Zeit und andere Anbieter nicht. Von daher schauen Sie sich die Versicherungsbedingungen genau an. Vergleichen Sie hier auch die aktuellen Testsieger und erhalten zusätzliche Gelder während der Reha-Maßnahme.
Als Versicherungs- und Finanzspezialisten wissen wir, worauf Sie achten sollten. Dabei bieten wir Ihnen eine Kombination aus kompetenter Fachberatung und stellen Ihnen die günstigen Online-Konditionen zur Verfügung.
Krankentagegeld bei stationären Reha-Maßnahmen
Leider ist es so, dass in den Klauseln der Krankentagegeldversicherung einige kundenunfreundliche Bestimmungen enthalten sind. Unter anderem wird darin aufgezeigt, dass während der Reha-Maßnahmen kein Anspruch auf Leistungen des Krankentagegeldes besteht. Die meisten Krankenversicherer halten sich natürlich an den Paragraphen 5. Doch es gibt auch einige Versicherer, die auch während der Reha-Zeit und der Behandlung Krankentagegeld zahlen. Allerdings ist hier vorher eine schriftliche Zusage des Versicherers für Sie als Versicherter besonders wichtig.
Bei Reha-Aufenthalt von Krankenabsicherung profitieren
Generell besteht ein Anspruch auf die Entgeltfortzahlung innerhalb der ersten sechs Wochen. Ist der Entgeltfortzahlungszeitraum vorüber, dann haben Sie Anspruch während der Reha auf Kranken- oder Übergangsgeld. Das Übergangsgeld muss aber von Ihnen beim entsprechenden Träger beantragt werden. Gibt es für Sie kein Krankengeld mehr, erst dann erhalten Sie als Ersatzleistung das Übergangsgeld. So ist Ihre Finanzlage abgesichert und Sie brauchen sich keine Gedanken um eine finanzielle Notlage zu machen. Auch eine Krankenhaustagegeldversicherung ist eine gute Wahl. Hier erfahren Sie mehr zu den Bedingungen einer Krankentagegeldversicherung.
Krankengeld bei Reha-Abbruch erhalten
Manchmal geht es nicht anders und die Reha muss abgebrochen werden. Nun kommt aber die Frage auf, wie es dann mit der Zahlung vom Krankengeld aussieht, wenn Sie noch nicht wieder arbeiten können. Generell wird nach der Rehazeit das Krankengeld weitergezahlt, wenn Sie noch nicht wieder arbeitsfähig sind. Der Maximalzeitraum von 72 Wochen für die Gewährung von Krankengeld sollte aber beachtet werden. Wer bereits schon über so einen langen Zeitraum arbeitsunfähig ist, muss mit einer Erwerbsminderungsrente rechnen, die doch niedriger ausfallen kann.
PKV für Selbstständige bei Rehabilitation
Selbstständige können sich entweder privat oder gesetzlich absichern und eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung abschließen. Sie sollten bei dem Abschluss darauf achten, dass auch die Zahlung des Krankentagegeldes bei Reha erfolgt. Nur so sind Sie optimal abgesichert und können ganz entspannt und ohne finanzielle Probleme und Sorgen in die Reha starten. Bei dem Abschluss einer Krankentagegeldversicherung können Sie mit dem Versicherer ausmachen, ab wann das Krankentagegeld gezahlt wird. Manchmal ist das bereits ab dem 4. oder 8.Krankheitstag möglich. Alles, was Freiberufler und Selbstständige noch beachten sollten auf dieser Seite.
Urteil bei Rehabilitation- Krankengelder bei ambulanter und stationärer Behandlung beanspruchen
Liegt eine ambulante Reha an, dann muss der Arbeitgeber zunächst die ersten sechs Wochen Lohnfortzahlung zahlen. Falls die sechs Wochen Krankheit schon vorüber sind, dann springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein. Vom Rentenversicherungsträger gibt es Übergangsgeld und vom Unfallversicherungsträger Verletztengeld. Je nachdem, in welcher Situation Sie stecken, erhalten Sie die entsprechenden Leistungen während der ambulanten Reha. Sie sind also finanziell abgesichert, wenn Sie sich rehabilitieren müssen.
Gut abgesichert während des Aufenthaltes
Als Arbeitnehmer sind Sie gut abgesichert, wenn Sie eine Reha antreten müssen. Erst kommt die Entgeltfortzahlung, dann das Krankengeld oder Übergangsgeld für die Kur. Sie sind also von Anfang an gut abgesichert. Bei Selbstständigen ist es schon etwas anders. Es muss eine Versicherung für das Krankentagegeld abgeschlossen werden, um im Krankheitsfall Leistungen zu erhalten. Mit einer passenden Versicherung erhalten Sie einen guten Tarif für den Fall. Ebenfalls wird von den Krankenversicherungen das Krankenhaustagegeld angeboten, was auch sehr attraktiv ist. Mehr zu den Tarifen einer Krankentagegeldversicherung erfahren Sie hier.