Debeka Tarif ZE50

Debeka Tarif ZE50- Der Debeka Tarif ZE50 besteht aus einer Zahnzusatzversicherung, die für jeden empfehlenswert ist. Sofern ein Zahnersatz notwendig ist, übernimmt die Debeka unter bestimmten Voraussetzungen einen 50 Prozent hohen Anteil der Kosten und erspart dem Versicherten die Zahlung einer enormen Rechnung. Zahnzusatzversicherungen gehören mit zur Basis einer Krankenversicherung und komplettieren das Leistungsspektrum innerhalb der privaten Krankenversicherung. Ferner sind sie als Zusatz für gesetzlich Versicherte eine optimale Erweiterung.

Als Versicherungs- und Finanzspezialisten wissen wir, worauf Sie achten sollten. Dabei bieten wir Ihnen eine Kombination aus kompetenter Fachberatung und stellen Ihnen die günstigen Online-Konditionen zur Verfügung. 

Top Produktqualität im DFSI PKV Ranking

Unternehmen Produktqualität
DFSI Punkte DFSI Rating DFSI Note
Allianz Private Krankenversicherungs-Aktiengesellschaft 95,32 AAA Exzellent (0,8)
AXA Krankenversicherung Aktiengesellschaft 92,29 AAA Exzellent (0,9)
Barmenia Krankenversicherung a.G. 92,10 AAA Exzellent (0,9)
R+V Krankenversicherung Aktiengesellschaft 91,82 AAA Exzellent (1,0)
Debeka Krankenversicherungsverein auf Gegenseitigkeit 87,99 AA+ Sehr Gut (1,2)
DKV Deutsche Krankenversicherung Aktiengesellschaft 87,29 AA+ Sehr Gut (1,2)
SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G. 85,85 AA+ Sehr Gut (1,3)
Süddeutsche Krankenversicherung a.G. 83,62 AA+ Sehr Gut (1,4)
ARAG Krankenversicherungs-Aktiengesellschaft 82,78 AA+ Sehr Gut (1,4)
UNION KRANKENVERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT 80,37 AA+ Sehr Gut (1,5)
LVM Krankenversicherungs-AG 79,76 AA Gut (1,6)
Münchener VEREIN Krankenversicherung a.G. 78,16 AA Gut (1,6)
HALLESCHE Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit 77,77 AA Gut (1,7)
Gothaer Krankenversicherung Aktiengesellschaft 76,65 AA Gut (1,7)
INTER Krankenversicherung AG 76,50 AA Gut (1,7)
HanseMerkur Krankenversicherung AG 75,42 AA Gut (1,8)
Central Krankenversicherung Aktiengesellschaft 74,85 AA Gut (1,8)
Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft 74,28 AA Gut (1,8)
ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG 69,96 A+ Gut (2,1)
Provinzial Krankenversicherung Hannover AG 67,64 A+ Gut (2,2)
Württembergische Krankenversicherung Aktiengesellschaft 67,48 A+ Gut (2,2)
Concordia Krankenversicherungs-Aktiengesellschaft 67,20 A+ Gut (2,2)
uniVersa Krankenversicherung a.G. 66,04 A+ Gut (2,2)
Continentale Krankenversicherung a.G. 60,78 A+ Gut (2,5)
Pax-Familienfürsorge Krankenversicherung AG im Raum der Kirchen 60,48 A+ Gut (2,5)

Debeka Tarif ZE50 – Für wen die Versicherung sinnvoll ist

Debeka Tarif ZE50

Eine Zahnzusatzversicherung ist für jeden sinnvoll, ganz gleich ob er privat oder gesetzlich krankenversichert ist. Der Zahnersatz zählt mit zu den Behandlungen, die den Versicherten meist am teuersten kommen. Wer gesetzlich versichert ist, kann als Zusatz auch das sogenannte Bonusheft nutzen, doch erhält er auch hierfür (vorausgesetzt er hat es über Jahre gepflegt) nur einen kleinen Prozentteil der Kosten erstattet. Eine Zahnzusatzversicherung dagegen übernimmt bis zu 50 Prozent des gesamten Zahlungsbetrages.

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Zähne – Erster Eindruck und Ersatz im Alter

Ein Lächeln zählt mit zu den ersten Eindrücken, die man von jemand anders bekommt. Hierbei ist auch ausschlaggebend, wie die Zähne aussehen. Sind sie gepflegt, macht der Mensch gleich einen anderen Eindruck. Bleiben lediglich verfaulte Stümpfe im Mund zurück, womöglich sogar begleitet von einem unangenehmen Mundgeruch, ist der erste Eindruck meistens schlecht. Alleine diese Hinweise zeigen auf, wie wichtig die eigenen Zähne und deren fachgerechte Pflege ist. Denn sie öffnen uns Türen, auch wenn wir dies zumeist nicht realisieren.

Gesetzlich oder privatversichert

Wer gesetzlich versichert ist, führt ein sogenanntes Bonusheft. Es wird zu jedem Kontrollbesuch beim Zahnarzt vorgelegt und abgestempelt. Ist das Heft lückenlos geführt, erhält man von der gesetzlichen Krankenkasse einen Teil der Kosten zurückerstattet. Allerdings macht dies meist nur etwa 10 Prozent aus. Angesichts der hohen Kosten (bei Zahnerneuerungen ist der Rechnungsbetrag meist vierstellig) machen 10 Prozent nur sehr wenig aus. Daher lohnt sich die zusätzliche Absicherung mittels Zahnzusatzversicherung – ganz besonders als gesetzlich Versicherter.Worte der Stiftung Warentest zur Zahnzusatzversicherung

Die Stiftung Warentest, die immer wieder bemüht darum ist, Lesern die besten Versicherungen an die Hand zu geben, hält eine Zahnzusatzversicherung für einen elementaren Bestandteil der Krankenversicherung. Neben dem ambulanten und stationären Tarif sollte innerhalb einer Krankenkasse ein Tarif für Zahnbehandlungen vorhanden sein. Manche privaten Krankenkassen bieten diese daher bereits innerhalb der Standard-Tarife an. Für gesetzlich Versicherte gibt es daher den Zugriff auf separate Zahnzusatzversicherungen. Weitere Informationen zum Debeka Tarif N (private Krankenkasse) auch hier.

Der Tarif ZE50 der Debeka

Der Tarif ZE50 der Debeka bietet eine 50%ige Übernahme der Kosten, sofern Aufwendungen für zahnärztliche oder zahntechnische Leistungen in Anspruch genommen wurden. Mit dazu gehören sowohl Zahnersatz, Implantate, Einlagefüllungen (sogenannte Inlays) und Reparaturen sowie Provisorien. Als Zahnersatz bezeichnet die Debeka innerhalb des Tarifs Prothesen, Brücken, Kronen und Suprakonstruktionen. Die Leistungen sind klar definiert, weswegen jeder Versicherte genau erschließen kann, welche Leistungen ihm zustehen.

Weiteres zu den Leistungen

Die Debeka deklariert die Leistungen weiter, indem sie Aufwendungen für Leistungen als erstattungsfähig deklariert, welche innerhalb der Gebührenordnung für Zahnärzte und Ärzte angegeben sind. Dabei orientiert sie sich an der jeweils gültigen Fassung. Weicht die Gebühr von den dort angegebenen Werten ab, erstattet die Kasse die Kosten nicht, ebenso wie Mehraufwendungen, die nicht als notwendig erachtet werden und somit mit einer klaren Begründung innerhalb der Rechnung versehen sind. Die Erstattungsleistung ist auf 100 Prozent des Rechnungsbetrages begrenzt. Zum Tarif GA auch hier.

Wer sich versichern lassen kann

Den Tarif ZE50 können alle in Anspruch nehmen, die innerhalb der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind oder eine ähnliche Versicherung besitzen. Nicht versicherungsfähig dagegen sind Menschen, die sich innerhalb eines Basistarifs befinden, die nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz den Tarif als solches in Anspruch nehmen. Da derartige Leistungen innerhalb einer privaten Krankenversicherung meist bereits integriert sind, fällt ein Anspruch für diese ebenfalls aus.

Wie hoch der Beitrag ausfällt

Die Beitragsfestsetzung richtet sich nach dem Alter des Versicherten und gilt bis zur Änderung oder der Kündigung. Jugendliche und Kinder zahlen weniger, ab einem Alter von 20 Jahren ist zum jeweils Monatsersten der geringste Erwachsenenbeitrag zu zahlen. Daher können auch bereits jüngere Menschen die Versicherung in Anspruch nehmen, sofern sie die Voraussetzungen für den Abschluss erfüllen. Eine Beitragsermäßigung im Alter ist mittels Altersrückstellung möglich, sofern die technischen Berechnungsgrundlagen vorliegen.

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Freie Arztwahl und der Aufenthalt im Ausland

Jeder Versicherte hat die freie Arztwahl, sofern sich dieser nach der typischen Gebührenordnung richtet. Alle Mehrkosten müssen von ihm selbst getragen werden, sofern dies erforderlich ist. Kommt es innerhalb des Urlaubs zu Verletzungen und einem Behandlungsbedarf, übernimmt die Debeka innerhalb des Tarifs die typischen Leistungen, sofern der Versicherte sich innerhalb Europas aufhält. Hierbei handelt es sich um einen regulären Leistungsumfang, der im Tarif bereits festgelegt wird.

Wichtig: Sämtliche Unterlagen aufbewahren

Jeder Versicherte ist dazu verpflichtet, sämtliche Unterlagen auf Anfrage vorzuzeigen. Daher ist es wichtig, dass man nach einer Behandlung sämtliche Rechnungen aufbewahrt und diese bei der Kasse einreicht. Nur so ist es für die Kasse unproblematisch, die Rechnung zu übernehmen und den prozentualen Anteil zurückzuzahlen. Stempel und Unterschrift des Ausstellers sollten stets vorhanden sein. Ebenso muss auf den ausgestellten Rezepten der Name der versicherten Person verzeichnet sein.

Die Versicherung ist jederzeit kündbar

Sofern man mit der Zeit die Versicherung nicht mehr in Anspruch nehmen möchte, oder aber zu einem anderen Versicherer wechselt, kann man sie jederzeit kündigen. Die Kündigungsfrist ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Doch ist der genaue Zeitraum innerhalb der Papiere angegeben. Die Versicherung besitzt außerdem die Pflicht, den Versicherten mit den entsprechenden Informationen zu versorgen. Auch nach der Aufforderung, einen günstigeren Versicherungstarif anzubieten, muss die Versicherung zwingend nachkommen.

Kurz etwas zur Debeka

Die Debeka ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, der im Jahr 1905 gegründet wurde. Das Unternehmen beschäftigt 16.713 Mitarbeiter und hat einen jährlichen Umsatz von etwa 12,3 Milliarden Euro. Neben Kranken- und Lebensversicherungen bietet die Debeka ein breitgefächertes Versicherungsportfolio, in dem sicherlich für jeden die richtige Versicherung enthalten ist. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Koblenz am Rhein, die Abkürzung Debeka bedeutet „Deutsche Beamten-Krankenversicherung“, die Kasse ist aber für jeden Bürger offen.

Debeka Tarif ZE50

Der Debeka Tarif ZE50 ist eine gute Zahnzusatzversicherung, die für jeden geeignet ist, der sich innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung befindet. Da ein solcher Tarif zu den drei Basisversicherungen der Krankenversicherungen zählt, ist es immer ratsam, eine solche abzuschließen. Angesichts der entstehenden Kosten bei einem Zahnersatz, von dem die Debeka bis zu 50 Prozent übernimmt, lohnt sich die Versicherung. Der Beitragssatz orientiert sich dabei am Alter des Versicherten.

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Kontakt zum Unternehmen

Sitz der Gesellschaften:
Koblenz
Hauptverwaltung:
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 18
56073 Koblenz
Telefon: 0261-498-0
Telefax: 0261-498-5555
Web: www.debeka.de